Pay Vertrag



Der Pay Vertrag beinhaltet folgendes:

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner sind der Fotograf und das Model / die Models.

§ 2 Art des Shootings

Pay-Shooting (Model erhält Honorar)
Pay-Shooting (Fotograf erhält Honorar)
-> im Vertrag enthaltene Ankreuzauswahl

§ 3 Gegenstand des Vertrages

Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für die Dauer von ______ Stunden. Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.

Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in
folgender Form:

Bademode, klassischer Akt, Dessous, Porträt, Fashion, Teilakt, Sinnlich, Paar, verdeckter Akt, Body Parts, Lifestyle, Erotik, Sonstiges …
-> im Vertrag enthaltene Ankreuzauswahl

Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Wenn vom Fotografen für die Aufnahme von Kleidung, Unterwäsche und/oder Aktaufnahmen spezielle Wünsche bestehen, so müssen diese Kleidungsstücke vom Fotografen zur Verfügung gestellt werden, falls das Model diese nicht besitzt.

Das Model verpflichtet sich, für die genannten Bereiche und die gesamte Dauer des Foto-Shootings (längstens 5h) zur Verfügung zu stehen.

Für Akt- bzw. Kleidungsaufnahmen, werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht sofern keine Sonderwünsche (s.o.) bestehen.

Für die gepflegte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet. Als Ort des Shootings wird ___________ festgelegt.

Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Sollte diese Person den Ablauf beeinträchtigen kann der Fotograf die störende Person des Ortes verweisen oder das Shooting abbrechen.

In diesem Fall bleibt das festgelegte pauschale Honorar unbehelligt und ist in vollem Umfang an den Fotografen zu bezahlen.

§ 4 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials

Das Model wurde darüber informiert, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sog. Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist. Somit erklärt sich das Model hiermit unwiderruflich, mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung, sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden. Der Fotograf ist alleiniger Urheber.

Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster).

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien, sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)

§ 5 Namensnennung

Bei Veröffentlichung des Bildmaterials gelten folgende Vereinbarungen:

der Name des Models darf durch den Fotografen nicht genannt werden, stattdessen ist der Künstlername „…..“ zu verwenden oder kein Name zu nennen

der Name des Models darf durch den Fotografen genannt werden

der Name des Fotografen darf durch das Model genannt werden
-> im Vertrag enthaltene Ankreuzauswahl

§ 6 Abzüge / Nutzungsrechte für das Model

Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden (Art. 19 URG). Dies gilt auch für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen (ausgenommen pornografische oder unseriöse Medien).

Das Model verpflichtet sich, dabei jeweils den Bildautor zu nennen.

§ 7 Honorar / Reisekosten / sonstige Kosten

Es werden pauschal vereinbart:

Honorar inkl. Reisekosten ……….. €

Das Honorar erhält:

das Model / der Fotograf

Studiomiete Fotograf: ………€

Studiomiete Model: ………..€

sonstige Kosten:
-> im Vertrag enthaltene Ankreuzauswahl

Honorar und Reisekosten sind sofort bei Beginn des Shootings und vor Ort in Bar fällig.

§ 8 Sonstige Abreden

Der Fotograf verpflichtet sich die Aufnahmen innerhalb von 14 Tagen an das Model auszuhändigen als:

CD (Bilder im JPG-Format) + 3.- Euro

Digitaler Download Link ( kostenfrei )
-> im Vertrag enthaltene Ankreuzauswahl

Sollte das Shooting durch Verschulden des Models nicht stattfinden (z.B. kurzfristige Absage am Tag des Shootings), wird die Hälfte des vereinbarten Honorars für den Fotografen als Ausfallkosten fällig. Im Krankheitsfall wird davon abgesehen (ärztliches Attest!). Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

§ 9 Salvatorische Klausel

Verliert einer der Punkte dieses Vertrages, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.