TFP Vertrag

Als Fotograf erstelle ich auch mal Fotos im experimentellen Bereich oder zu Übungszwecken mit neuem Equipment, andern Techniken etc. Auf eine kommerzielle Auswertung der fertigen Fotos kommt es weniger an, eher darauf, mein handwerkliches Geschick und meinen visuellen Geschmack sowie die Ausstrahlung des Modells (von dir) zu zeigen. Bilder aus Shootings auf TFP-Basis dienen somit meist der Eigenwerbung von Modell und Fotograf.

Ganz klassisch ist der TFP Vertrag darauf angelegt, eher einen Tauschhandel einzugehen. Hierbei bekommt das Modell für die Zeit, die es investiert die entstehenden Bilder. TFP steht hierbei für „Time for Prints“ wobei es in der heutigen Zeit eher „Time for Pictures“ ist, denn diese werden ja nicht mehr als Printmedien, sondern vielmehr als digitales Produkt weitergegeben. Ob nun als Download, per Mail, per CD, per DVD, das können wir gern individuell festlegen, wenn gewünscht.

1. Gegenstand dieser TFP-Vereinbarung
Das Model stimmt unwiderruflich zu, dass alle hergestellten Fotos exklusiv vom Fotografen zeitlich und örtlich unbeschränkt und für nichtkommerzielle Nutzung verwendet werden dürfen.
Insbesondere sind dem Fotografen folgende Nutzungsarten gestattet:

o Eigenwerbung in Imagemappen

o Ausstellung auf der eigenen Internetseite oder Social-Media-Plattformen

o Ausstellung auf Internetseiten von Foto-Communities und Fotoclubs

o honorarfreier Abdruck in Fotozeitschriften

o Fotowettbewerbe

Andere Nutzungsarten oder eine kommerzielle Nutzung sind ohne Einwilligung des Models nicht gestattet.
Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung des Models beinhalten oder beinhalten können.

2. Bearbeitung durch den Fotografen
Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen.
Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.

3. Namensnennung
Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.
Die Nennung des echten Vor- und Nachnamens ist allerdings nur gestattet, wenn es das Model ausdrücklich erlaubt.
Der Fotograf ist jedoch berechtigt, den Künstlernamen des Models zu benutzen.

4. Honorar, Veröffentlichung und Fremdbearbeitung
Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und für die Übertragung der Verwertungsrechte keine finanzielle Vergütung.
Es erhält jedoch vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von maximal zehn (10) Tagen ab Beendigung des Fototermins eine 10-15 bearbeitete Bilder in digitaler Form über den Zugang zu einem Downloadbereich und ist berechtigt, diese Fotos ausschließlich für Eigenwerbung und für private Zwecke zu benutzen.


Da die Fotos dem Model ohne Wasserzeichen, Logo bzw. Branding zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich das Model bei Veröffentlichung den Fotografen mit Namen und/oder Webseite zu nennen/verlinken.

Eine Fremdbearbeitung der Bilder zu Veröffentlichungszwecken (auch mit Filtern/Presets, wie sie beispielsweise auf Instagram zu finden sind) durch das Model ist nicht gestattet.


Damit sollen die eigene künstlerische Bildbearbeitung und der Stil des Fotografen geschützt werden.
Rohdaten werden in keiner Form herausgegeben.
Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende TFP-Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis entsteht.

5. Urheberrechte
Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch des Models besteht nicht.
Ausschließlicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf.

6. Begleitpersonen
Es ist dem Model gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen, die jedoch die Aufnahmen in keiner Weise stören darf, wofür das Model einzustehen hat.

7. Haftung für mitgebrachte Utensilien
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände des Models wird keine Haftung seitens des Fotografen übernommen.

8. Haftung durch Missbrauch der Fotos
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Bilder die fremd kopiert bzw. geteilt wurden (z.B. auf Medien wie Facebook, Google +).

9. Sonstige Absprachen
Nebenabreden sind nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Für den Fall, dass das Model keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.

Es gilt als vereinbart, dass die hier vorliegende Vereinbarung auf unbestimmte Dauer geschlossen wird, also ausdrücklich auch für künftige Aufnahmen gilt, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Für einen Widerspruch genügt eine schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail.

10. Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
Das Model bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es volljährig und voll geschäftsfähig ist.

11. Datenschutz
Schriftliche Einwilligung gemäß EU-DSGVO.

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Rechte des Models zu Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht:
Das Model ist gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Fotografen um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß Artikel 17 DSGVO kann das Model jederzeit gegenüber dem Fotografen die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Das Model kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Das Model kann den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail (info@dreamfotos-germany.de) an den Fotografen übermitteln.